Vorprüfung zum Onlineantrag für Parkkleber für Betriebe
In 19 Wiener Bezirken gibt es flächendeckende Kurzparkzonen (siehe Karte). Seit 1.7.2019 gilt auch im 19. Bezirks eine flächendeckende Kurzparkzone.
Damit ein Parken eines Fahrzeugs auch länger als 2 oder 3 Stunden möglich ist, gibt es verschiedene Ausnahmemöglichkeiten. Ein Parkkleber berechtigt Sie zum Dauerparken in den Kurzparkzonen Ihres Bezirkes bzw. den Bezirken, in denen Sie beim Kunden arbeiten. Hier erfolgt eine kurze Vorprüfung. Wenn sie die Voraussetzungen für einen Parkkleber erfüllen werden Sie anschließend zur Antragstellung an die MA 65 weitergeleitet.
Bewohner stellen ihren Antrag beim Magistratischen Bezirksamt.
Auch Betriebsinhaber, die im gleichen Bezirk wohnen, können für ein Fahrzeug wählen, ob sie einen Antrag beim Magistratischen Bezirksamt oder hier als Betrieb stellen (das geht auch bei Betriebsfahrzeugen).
Stand: Juli 2019